Die Beihilfezonen für Regionalentwicklung (AFR oder ZAFR) bringen den Willen der Europäischen Union zum Ausdruck, Behörden mit der wirtschaftlichen Entwicklung der benachteiligten Gebiete stärker einzubeziehen. Die Investitionen für die regionale Entwicklung ermöglichen großen Unternehmen und KMU von Investitionszuschüssen für Anlageinvestitionen oder für die Schaffung von Arbeitsplätzen zu profitieren.

Die vom Staat oder von den Gebietskörperschaften erteilten Beihilfen an den AFR-Unternehmen umfassen beispielsweise:

  • Die Investitionskosten für Grundstücke, Ausrüstung, Geschäftsräume oder immaterielle Anlagewerte (z.B. Patente),
  • Die Lohnkosten der geschaffenen Arbeitsplätze über einen Zeitraum von 2 Jahren.

In diesen Gebieten können Unternehmen, die bestimmten Bedingungen erfüllen, von erheblichen Beihilfen profitieren.

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  • Arnaud Besset
  • +33 (0)4 65 84 01 52

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