Leitfaden: Schritt für Schritt nach Frankreich expandieren

Der Gedanke an eine Niederlassung ein einem fremden Land ist bei Geschäftsführern oft mit Risiken, Ungewissheit und viel bürokratischem Aufwand verbunden. Dabei wird oft außer Acht gelassen, dass es zwischen einer endgültigen Niederlassung in Frankreich und einem gänzlichen Verzicht auf den Versuch, den französischen Markt zu erobern, noch etliche Zwischenmöglichkeiten gibt. Indem Sie folgende schrittweise Anleitung beachten, können Sie sich auf sichere Art und Wiese peu à peu in das französische Wirtschaftsgefüge integrieren.

1.      Beobachtungsphase – Repräsentanzbüro

Um zunächst einmal nur die Luft des französischen Geschäftsklimas zu schnuppern, haben Sie als international ausgerichtetes Unternehmen die Möglichkeit, ein Repräsentanzbüro zu eröffnen. Dies entspricht einer ständigen, lokalen Vertretung Ihres Unternehmens. Die Kernaufgabe einer solchen uneigenständigen Organisationseinheit, besteht in der Kontaktpflege, der Marktforschung und der Geschäftsanbahnung. Das Repräsentanzbüro ist weiterhin voll und ganz vom Mutterunternehmen abhängig aber kann sich auf neues Terrain vorwagen und dessen Potential abwägen. Die Errichtung eines solchen Repräsentanzbüros erfolgt binnen weniger Tage unter Vorlegung der Satzung Ihres Unternehmens, des Beschlusses zur Öffnung des Büros sowie einiger Angaben zur Zusammensetzung Ihrer Geschäftsleitung. Der Nachweis der Anmietung von Geschäftslokalen vor Ort wird dank Geolink ein Kinderspiel. In unserem umfassenden Immobilienrepertoire finden Sie eine weite Bandbreite an Räumlichkeiten vor, die wir Ihnen kostenlos zur Verfügung stellen.
 
2.      Testlauf – Zweigniederlassung

Sollte die Beobachtungsphase von Erfolg sein, können Sie nun den Schritt zu einer Nebenniederlassung wagen. Unter einer Zweigniederlassung versteht man eine örtlich getrennte, rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Betriebsstätte, die über eigene Kompetenzen verfügt aber dennoch dem Hauptsitz in Deutschland zugeordnet ist. Insofern genießen Handelsvertreter, Vertriebshändler oder Vertriebsmitarbeiter einer Zweigniederlassung einen großen Handlungsspielraum, der sie dazu befähigt, rechtlich wirksame Verträge mit Kunden abzuschließen. Die Geschäftsaktivität von Zweigniederlassungen muss trotz ihrer fortwährenden Bindung an das Mutterunternehmen in Frankreich verbucht und nach französischem Recht versteuert werden. In dieser Hinsicht entspricht die Zweigniederlassung weder einem eigenständigen Unternehmen noch einer eigenen juristischen Einheit. Vielmehr jedoch kann sie als Verlagerung der Exportabteilung der Hauptniederlassung ins Ausland verstanden werden, wodurch ihr der Status als juristisch verantwortlicher Vertragspartner zugeschrieben wird. Der Verwaltungsaufwand für die Eröffnung einer Zweigniederlassung ist dabei kaum höher als für die Einrichtung eines Repräsentativbüros, zumal die Haftung uneingeschränkt vom Stammhaus übernommen wird. Sobald Ihre Geschäftstätigkeit im Rahmen Ihrer Zweigniederlassung prosperiert, können Sie diese problemlos in eine Tochtergesellschaft umwandeln, und somit den nächsten Schritt in Richtung Eintritt des französischen Marktes.
 
3.      Völlige Abnabelung – Tochtergesellschaft

Die Tochtergesellschaft unterscheidet sich insofern von der Zweigniederlassung, als sie ein rechtlich eigenständiges Unternehmen ist, welches eine eigene gesellschaftsrechtliche Struktur annehmen kann und der französischen Steuerhoheit untersteht.  Konkret gesehen kommt es zwischen Tochter- und Mutterunternehmen zu einer Haftungsabschottung. Im Falle einer Insolvenz des Tochterunternehmens ist die Muttergesellschaft nicht zur Bürgschaft verpflichtet, was eine Erhöhung der Handlungsfähigkeit der Tochtergesellschaft mit sich bringt. Als betriebswirtschaftliche und rechtliche unabhängige Einheit können sich die Tochtergesellschaften an lokale Markttendenzen anpassen und auf eine pragmatische Art und Weise ihre eigene Geschäftspolitik definieren.  Auf diese Weise erfolgt eine bessere Integration in das französische Wirtschaftsgefüge und gleichermaßen eine vereinfachte Inanspruchnahme von externen oder staatlichen Förderprogrammen.
Als eigene Rechtspersönlichkeit, die gänzlich vom Mutterhaus abgenabelt ist, steht Ihnen zuletzt noch die Wahl der Rechtsform Ihrer Tochtergesellschaft bevor. Die Tatsache, dass sich das deutsche und das französische Recht bezüglich Unternehmensformen weitgehend überschneiden, erleichtert die Wahl der  Gesellschaftsform erheblich. Nichtsdestotrotz können die Appellationen von französischen Rechtsformen auf den ersten Blick durchaus einschüchternd wirken. Die juristischen Fachbegriffe wirken bei genauerer Betrachtung allerdings wesentlich harmloser. In diesem Sinne folgt eine schematische Darstellung der französischen Rechtsformen und ihrer deutschen Äquivalente:
 

Leitfaden: Schritt für Schritt nach Frankreich expandieren

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