Möchten Sie mehr über die Vorteile der Unternehmensansiedlung in einer Beihilfezone für Regionalentwicklung (AFR) erfahren? Premium-gewerbeparks.com bietet Ihnen die Möglichkeit, Angebote für verfügbare Gewerbebauten und Grundstücke in AFR-Zonen kostenlos zu entdecken. Welche sind die Vorteile der AFR-Zonen? Wie kann man davon profitieren?

Vorteile der Beihilfezonen für Regionalentwicklung (AFR)

Die Beihilfezonen für Regionalentwicklung (AFR oder ZAFR) bringen den Willen der Europäischen Union zum Ausdruck, Behörden mit der wirtschaftlichen Entwicklung der benachteiligten Gebiete stärker einzubeziehen. Die Investitionen für die regionale Entwicklung ermöglichen großen Unternehmen und KMU von Investitionszuschüssen für Anlageinvestitionen oder für die Schaffung von Arbeitsplätzen zu profitieren.

Für den Zeitraum von 2014-2020 hat die Europäische Union Unterstützungsmöglichkeiten für großen Unternehmen eingeschränkt: Im französischen Mutterland sind lediglich diejenigen Investitionen beihilfefähig, die neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen. Im Gegenteil können KMU Beihilfen für die Regionale Entwicklung für alle produktive Investitionen erhalten, auch wenn sie keine neue Geschäftsmöglichkeit schaffen.

Die vom Staat oder von den Gebietskörperschaften erteilten Beihilfen an den AFR-Unternehmen umfassen beispielsweise:

  • Die Investitionskosten für Grundstücke, Ausrüstung, Geschäftsräume oder immaterielle Anlagewerte (z.B. Patente),
  • Die Lohnkosten der geschaffenen Arbeitsplätze über einen Zeitraum von 2 Jahren.

Steuerbefreiung in den AFR-Zonen

Möchten Sie Ihr Unternehmen in einer Beihilfezone für Regionalentwicklung gründen? Sie können von einer Befreiung von der Körperschaftsteuer während den ersten Geschäftsjahren profitieren!

Zusätzlich zu den Investitionshilfen bieten AFR-Zonen den neuen Unternehmen die Möglichkeit, von der Befreiung von der Körperschaftsteuer zu profitieren, wenn sie sich vor dem 31. Dezember 2020 angesiedelt haben. Ab dem Datum der Gründung sind die Gewinne über einen Zeitraum von 5 Jahren vollständig und danach teilweise steuerfrei. Diese Steuerbefreiung richtet sich hauptsächlich an Handels-, Industrie- oder Handwerksunternehmen sowie an freien Berufen. Bestimmte Aktivitäten sind von diesen Beihilfen ausgeschlossen (z.B. Meeresfischerei, landwirtschaftliche Tätigkeiten, Banktätigkeit).

Um mehr Informationen zu erhalten, bitte kontaktieren Sie uns unter der Nummer +33 (0)1 78 76 78 00.

Ihr Berater

  • Arnaud Besset
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