Finanzielle Hilfe für Ihr Unternehmen

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Unterstützung bei der Suche nach Ansiedlungsbeihilfen

Dank seinem Netzwerk von Gebietskörperschaften kann unser Beratungsdienst Ihnen kostenlos Informationen über die lokalen und regionalen Ansiedlungsbeihilfen liefern, die Sie bei der Gründung oder der Ansiedlung Ihres Unternehmens erheben können. 

Die öffentlichen Beihilfen zur Gründung oder Ansiedlung eines Unternehmens, die vom Staat oder von Gebietskörperschaften eingesetzt werden, können unterschiedliche Formen annehmen:

  • Investitionshilfen und Beihilfen zur Schaffung von Arbeitsplätzen  
  • Ihrer Ansiedlungszone entsprechende Steuererleichterungen
  • Freistellung von Sozialabgaben (z.B. in den Städtischen Freizonen) 
  • Freistellung von Steuer- und Sozialabgaben während 5 Jahren, wie bei der BER-Beihilfe des Departements Ardennes *
  • Bereitstellung von Geschäftsräumen, die von Gebietskörperschaften entwickelt wurden (z.B. Gründerzentren oder befristet überlassene Gewerberäume)
     

Öffentliche Ansiedlungsbeihilfen der Regionen

Um regionale oder lokale Beihilfen für die Gründung oder die Ansiedlung Ihres Unternehmens zu entdecken, lassen Sie sich kostenlos von unseren Ansiedlungsberatern per Telefon oder per E-Mail an implantation@geolink-expansion.com beraten oder füllen Sie das entsprechende Kontaktformular aus. 

Weitere Informationen über die Typologien von Ansiedlungsbeihilfen 

Im Rahmen von Ihrem Standort- oder Umsiedlungsplan, liefern wir Ihnen kostenlos Informationen über Ansiedlungsbeihilfen. 

Einige Beihilfen fördern eine bessere geographische Verteilung der Unternehmen auf dem Hoheitsgebiet:  

  • Befreiung von der Körperschaftsteuer:  Sie ist geeignet für Unternehmen, die in bestimmten Raumordnungsgebieten angesiedelt sind, 
  • Raumordnungsprämie: Sie wird von der Interministeriellen Delegation für Raumplanung und Wettbewerbsfähigkeit der Regionen den Unternehmen gewährt, sofern sie sich in bestimmten Raumordnungsgebieten mit gewissen Beschäftigungs- und Investitionsbedingungen ansiedeln, 
  • Sozialversicherungsbeiträge in den Städtischen Freizonen (ZFU)
  • Befreiung von sozialen Steuern (für den Teil, der dem Staat zusteht) in bestimmten Gebieten 

Es gibt andere Beihilfen, die die berufliche Wiedereingliederung der Stellensuchenden fördern. 

Bei der Unternehmensgründung kann man beispielsweise mehrere Vorteile erhalten:

  • Freistellung von Sozialabgaben während 1 Jahr (oder mehr in manchen Fällen) für die Stellensuchenden, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen (ACCRE-Beihilfe)
  • Nacre-Beihilfe (Initiative zur Unterstützung der Unternehmensgründung oder -übernahme), für diejenigen, die die ACCRE-Beihilfe erheben können 
  • Das Auftauchen und die Finanzierung von innovativen Projekten mit der Unterstützung einiger Gebietskörperschaften und des Unternehmens OSEO.
  • * BER-Beihilfe des Departements Ardennes: Unternehmen, die eine Geschäftsmöglichkeit bis zum 31. Dezember 2017 in einer Zone für die Revitalisierung einer Arbeitsmarktregion (BER) der Ardennes schaffen, können von einzigartigen Steuer- und Sozialvergünstigungen profitieren: Freistellung von Steuerabgaben während 5 Jahren + Freistellung von Sozialabgaben während 5 Jahren 

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